Die KFW-Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297 und 298“ fördern den Bau besonders energieeffizienter Gebäude und sind auch für ein Smart House möglich.
Wir arbeiten dafür mit Energieberatern der on. Ingenieurbüro GmbH & Co.KG zusammen.
Was muss für die KFW erfüllt sein?
Ein Smart House wird im KFW 55/GEG Standard gebaut. Vorgabe für die Förderung ist KFW 40.
Für die Förderung wird das Smart House baulich angepasst, was mit mehr Arbeit und somit auch höheren Kosten verbunden ist.
SH Standard KFW 55/GEG:
- Außenwand Putz 6er Dämmung (U-Wert 0,189 W/m² K)
- Bodenplatte (U-Wert 0,191 W/m² K)
- Flachdach (U-Wert 0,116 W/m² K)
- Luft-Luft-Wärmepumpe
- Dezentrale Lüftungsanlage
SH Anpassung für KFW 40 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297/298)
- Außenwand Putz 10er Dämmung (U-Wert 0,15 W/m² K)
- Passivhaus-Bodenplatte (U-Wert 0,15 W/m² K)
- Flachdach (U-Wert 0,116 W/m² K)
- Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Lüftungsanlage
- PV-Anlage mit Speicher
Kaminöfen:
Bei einem klimafreundlichen Wohngebäude sind Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse ausgeschlossen. Hierzu gehören auch Kaminöfen sowie sonstige Wärmeerzeuger, die zur Deckung der Heizlast nicht erforderlich sind und aus anderen Gründen – wie etwa zum Komfort – installiert werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.